Geschäftsbedingungen
1. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der dokumentierten Schaden und Leistungsbeschreibung sowie dem Kostenvoranschlag in Verbindung mit dem erstellten Festpreisangebotes.
2. Dellen Beulen sowie Einschlagvertiefungen durch Hagel in Blech werden in der Regel von der Innenseite des Fahrzeugbleches her bearbeitet. Die Zugänglichkeit der Instandsetzung am Fahrzeugblech, ist daher in den meisten Fällen (außer im Klebezugverfahren)von der Schadensrückseite erforderlich und vorzunehmen. Die Instandsetzung/Reparatur erfolgt daher unter den Vorbehalt das ein ausreichender Zugang zu fachlichen und einwandfreien Instandsetzung der Schadensbehebung gefunden wird.
3. Dellen und Beulen mit Beschädigungen im unmittelbaren Bereich von tiefen unzugänglichen Blechfalten, Blechkanten oder Verfallungen, die nicht oder nur bedingt fachlich einwandfrei beseitigt werden können, werden vor der Instandsetzung mit dem Auftraggeber besprochen, und erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
4. Sollte sich bei der Arbeitsausführung herausstellen, dass wegen unzureichender Zugänglichkeit kein zufriedenstellendes Reparaturergebnis zu gewährleisten ist, wird der Kunde/Auftraggeber hierrüber auch unmittelbar informiert, um eine weitere Vorgehensweise der Instandsetzung gemeinsam abzustimmen. Gegebenenfalls wird der vereinbarte Festpreis angemessen reduziert. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
5. Wenn eine einwandfreie 100% Instandsetzung des vorliegenden Gesamtschadenbildes nicht möglich ist, kann eine durch das MIO KOMMT TEAM durchgeführte Teilreparatur am Fahrzeug dennoch eine unseres Erachtens deutlicher Verbesserung zur Folge haben. Eine solche Teilreparatur am beschädigten Fahrzeug erfolgt ausdrücklich auf Kundenwunsch. Eine Gewährleistung bezieht sich hier expliziert, nur auf die in der Teilreparatur instandgesetzten Bereiche des Fahrzeuges.
6. Reklamationen welche die ausgeführten Gewerks/Instandsetzungsarbeiten oder eventuell andere Beschädigungen am Fahrzeug betreffen, müssen sofort bei der Fahrzeugrücknahme durch den Kunden Auftraggeber reklamiert werden. Ein Lichtbild dokumentiertes Übergabeprotokoll wird vor der Übergabe und Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden/Auftraggeber in seinen Beisein erstellt. Reklamationen zu eventuellen Nachbesserung werden hier festgehalten.
7. Fachlich einwandfrei ausgeführte Arbeiten ohne Mängel sind sofort Zahlbar ohne Abzug . Es sei denn man hat sich gemeinsam auf einen anderen Zahlungstermin verständigt. Mündliche Zusagen oder Abreden unterliegen keiner wechselseitigen Rechtsgültigkeit und sind somit nicht bindend. Alle Vertragsvereinbarungen müssen zur Rechtverbindlichkeit schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterschrieben werden.
8. Die mängelfreie Endabnahme nach Fertigstellung der Instandsetzungsarbeiten wird vom Kunden mit seiner Unterschrift unter dem Abnahmeprotokoll bei Auslieferung des Fahrzeuges bestätigt.
9. Sollte eine oder mehrere dieser AGB / Bestimmungen hier missverständlich oder rechtlich unzulässig sein, so tritt an dessen Stelle eine rechtskonforme Bestimmung in Kraft, die der Sinnhaftigkeit der ursprünglich beabsichtigten AGB / Bestimmungen am nächsten kommt, sowie rechtlich zulässig ist.
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